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   BGH, 09.07.1957 - IV ZB 123/57   

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https://dejure.org/1957,4381
BGH, 09.07.1957 - IV ZB 123/57 (https://dejure.org/1957,4381)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1957 - IV ZB 123/57 (https://dejure.org/1957,4381)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1957 - IV ZB 123/57 (https://dejure.org/1957,4381)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1957, 614
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 21.06.1988 - VI ZB 14/88

    Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die aufgrund einer

    Liegen dem Anwalt die Akten - wie hier - vor, so hat er sich bei Fristensachen entweder selbst unmittelbar um die Eintragung der Frist zu kümmern (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Juli 1957 - IV ZB 123/57 = LM Nr. 78 zu § 233 ZPO) oder aber sicherzustellen, daß - wenn er nur die Eintragung der Frist verfügt - auf dem Übermittlungsweg dieser Verfügung zum verantwortlichen Fristenbuchführer keine Fehlerquellen eröffnet sind (vgl. BGH, Beschluß vom 20. November 1980 - IVa ZB 12/80 = VersR 1981, 276, 277).
  • BGH, 04.05.1971 - VI ZR 126/69

    Haftung des Vertretenen aufgrund Duldungsvollmacht

    Ein Rechtsanwalt aber, der einen Rechtsstreit übernimmt, in welchem eine Notfrist abläuft, muß dafür sorgen, daß alsbald eine entsprechende Frist im Kalender eingetragen wird (so Senatsbeschluß vom 25. Februar 1953 - VI ZB 4/53 - LM § 233 ZPO Nr. 35; vgl. auch BGH Beschluß vom 9. Juli 1956 - IV ZB 123/57 - LM § 233 ZPO Nr. 78).
  • BGH, 27.02.1985 - IVb ZB 153/84

    Organisationsverschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Fristversäumung - Zur

    Das mutmaßliche Ende der Frist muß vielmehr schon früher vermerkt werden, nämlich alsbald "bei" (so BGH VersR 1974, 909; 1977, 573; 1984, 789; BAG NJW 1965, 1295) oder alsbald "nach" (so BGH VersR 1957, 614; 1977, 332, 333) der Einreichung der Berufungsschrift.
  • BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 86/86

    Bevollmächtigter

    Dabei verkennt der Senat nicht, daß einen Prozeßbevollmächtigten hinsichtlich der von ihm bearbeiteten Sachen vor Antritt seines Urlaubs eine erhöhte Sorgfaltspflicht trifft (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 9. Juli 1957 - IV ZB 123/57 - IM' Nr. 78 zu § 233 ZPO) , die sich ins besondere auf Fristeneinhaltung bezieht.
  • BGH, 19.11.1976 - IV ZR 36/76

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten an der Versäumung der Berufungsfrist -

    Die Berufungsbegründungsfrist muß, wie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes feststeht, alsbald nach Einlegung der Berufung im Fristenkalender eingetragen werden (BGH 09.07.1957 - IV ZB 123/57 - LM ZPO § 233 Nr. 78; 29.04.1974 - VII ZB 3/74 - VersR 1974, 909 unter Hinweis auf eine frühere gleichlautende Entscheidung; so auch z.B. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 34. Aufl., § 233 Anm. 4 Stichwort "Rechtsanwalt" S. 467, ebenso bereits 33. Aufl.).
  • BGH, 15.03.1989 - IVb ZB 15/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Das Ende der Frist zur Begründung der Berufung, die mit dem Eingang der Berufungsschrift bei dem Berufungsgericht beginnt, muß nach ständiger Rechtsprechung alsbald "bei" (so BGH VersR 1974, 909; 1977, 573; BAG NJW 1965, 1295) oder alsbald "nach" (BGH VersR 1957, 614; 1977, 332, 333) der Einreichung der Berufungsschrift vermerkt werden; wenn später die gerichtliche Mitteilung über das Eingangsdatum eingeht, ist der - vorläufige - Vermerk zu überprüfen und erforderlichenfalls zu berichtigen (vgl. BGH VersR 1977, 573; Senat VersR 1985, 502, 503).
  • BGH, 12.06.1985 - IVb ZB 23/85

    Mit falschem Aktenzeichen versehene Bewilligung der Prozesskostenhilfe als

    Das Oberlandesgericht beruft sich für seine Auffassung, Rechtsanwalt B. habe nicht ohne Fristensicherung im Kalender auf die angeordnete als baldige und rechtzeitige Vorlage der Akten vertrauen dürfen, zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Juli 1957 (IV ZB 123/57 - LM Nr. 78 zu ZPO § 233).
  • BGH, 06.07.1983 - IVb ZB 35/83

    Unzulässigkeit der Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist -

    Damit konnte er sich nicht mehr auf die büroorganisatorischen Vorkehrungen gegen Fristversäumnisse verlassen, sondern mußte die Einhaltung der Frist selbst im Auge behalten (vgl. BGH Beschluß vom 9. Juli 1957 - IV ZB 123/57 - LM ZPO § 233 Nr. 78).
  • BGH, 04.11.1966 - VI ZR 36/65

    Inhaber eines Dachdeckergeschäfts - Betriebsfremder Arbeiter -

    Nach fester Rechtsprechung können an die Sorgfaltspflicht eines Unternehmers zum Schütze betriebsfremder Personen keine geringeren Anforderungen gestellt werden, als er sie gegenüber Angehörigen seines Betriebes zu erfüllen hat (vergl. Urteile vom 9. Juli 1957 - VI ZR 117/56 - VersR 1957, 614; vom 12. Mai 1964 - VI ZR 35/63 - VersR 1964, 942).
  • BGH, 13.07.1965 - VI ZR 73/64

    Überwachung von Holzfällerarbeiten - Haftung für einen Verrichtungsgehilfen -

    Dienen diese Vorschriften auch in erster Linie dem Schutz der Betriebsangehörigen, so können doch an die Sorgfaltspflicht des Unternehmers zum Schutz betriebsfremder Personen keine geringeren Anforderungen gestellt werden, als er sie nach den Unfallverhütungsvorschriften gegenüber den Angehörigen seines Betriebes zu erfüllen hat (vgl. Senatsurteile vom 9. Juli 1957 - VI ZR 117/56 - VersR 1957, 614; vom 11. November 1958 - VI ZR 223/57 - VersR 1959, 290).
  • BGH, 11.11.1958 - VI ZR 223/57
  • OLG Koblenz, 27.06.2000 - 3 U 345/00

    Anforderungen an die Büroorganisation bei der Notierung der

  • BGH, 27.02.1985 - IVb ZB 152/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Frist -

  • BGH, 23.09.1992 - VIII ZB 23/92

    Mitteilung des Bezirksgerichts über den Eingang des Schriftsatzes zur

  • BGH, 30.03.1977 - VIII ZB 10/77

    Fristablauf im Fristenkalender - Fristenüberwachung

  • BGH, 18.04.1967 - VI ZR 176/65

    Schadensersatz wegen Unfalls auf einer Baustelle - Unzureichende Sicherung einer

  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 179/82

    Abänderung eines Unterhaltsvergleichs - Sofortige Beschwerde gegen die Versagung

  • BGH, 14.01.1964 - VI ZR 42/63
  • BGH, 03.03.1969 - III ZB 32/68

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

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